Anwaltskanzlei Maull

Karl Friedrich Maull – Fachanwalt
für Bau- und Architektenrecht

Seit 1995 berate und vertrete ich Unternehmen aus dem Bauhaupt- und Baunebengewerbe sowie Bauherren
und Generalunternehmen. Durch diese Spezialisierung ist eine intensive Auseinandersetzung mit der komplexen
Rechtsmaterie des Baurechts gewährleistet.

HOHE
Spezialisierung

PERSÖNLICHE
Beratung

ÜBER 25 JAHRE
Erfahrung

Anwalt

KARL FRIEDRICH MAULL
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

  • 1987 bis 1999 Geschäftsführer der Kreishandwerkerschaft Rhein-Hunsrück
  • Seit 1995 selbstständiger Rechtsanwalt in Kastellaun
  • Seit 2005 Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
  • Baurechtliche Mandate – zum Teil bundesweit – in allen Bereichen des
    Bauhandwerks und der Bauindustrie
  • Seminare und Inhouse-Schulungen zum gesamten Bauvertragsrecht
  • Mitglied im Deutschen Anwaltverein
  • Mitglied in der ARGE Bau- und Immobilienrecht im DAV
  • Mitglied im Institut für Baurecht Freiburg im Breisgau e. V.
  • Inhaber der Fortbildungsbescheinigung des DAV
DAV Fortbildungsbescheinigung

Seminare

NACHTRÄGE AM BAU
Vergütungsvereinbarung und –entwicklung, Bauzeit, Vertragsstrafe,
Behinderungen, Abschlags- und Schlussrechnung, Verzug
Nachträge bieten oftmals Chancen, das Ergebnis eines Bauauftrages
zu verbessern. Wenn aber die rechtlichen und betriebswirtschaftlichen
Grundlagen nicht bei Zeit korrekt vorbereitet
wurden, ist die Geltendmachung des Nachtrags – ob gerichtlich
oder außergerichtlich – zum Scheitern verurteilt. Gerade das
Nachtragsrecht ist mit seinen vielen Verästelungen durchaus
schwierig und bei vielen Baubeteiligten nicht immer bekannt.
Ziel des Seminars ist es deshalb, die Grundlagen zu erläutern
und für den betrieblichen Alltag nutzbar zu machen.

KAUFRECHT / BAURECHT 2018
Die wesentlichen Regelungen aus dem Gesetz zur Reform des
Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung.
Für Verträge, die nach dem 31.12.2017 abgeschlossen werden,
gelten neue Regelungen zum Kauf- und Baurecht. Hierzu drei
Beispiele: Im Kaufrecht wurde die Mängelhaftung des Bau materiallieferanten
neu geregelt. Verkäufer von Baumaterial haften nun
auch für Aus- und Einbaukosten, wenn das Material mangelhaft
war. Im Baurecht wurde das Recht des Bauherrn eingeführt, vom
Unternehmer die Ausführung von Nachträgen zu erzwingen. Die
Vergütung hierfür berechnet sich nach einem neuen System. Im
Fall einer verweigerten Abnahme kann der Unternehmer eine

Zustandsfeststellung verlangen, die ihn vor den Folgen einer Beschädigung
seiner Leistung schützen kann. Das Seminar befähigt
die Teilnehmer, die neuen Regelungen in der Praxis anzuwenden.

MÄNGELRECHTE BEIM BAUVERTRAG
Mangelbegriff , Mängelansprüche des Auftraggebers, Abnahme,
Bedenkenanmeldung, Verjährung, Verweigerung der Mangelbeseitigung,
Haftung des Baustoff händlers für mangelhaftes
Material
Eine absolut mangelfreie Bauleistung gibt es nicht. Am Bau
tätige Unternehmer sehen sich immer wieder Mängelansprüchen
ausgesetzt. Zur Vermeidung unberechtigt geltend gemachter
Mängel werden in diesem Seminar Mängelrechte detailliert dargestellt.
Andererseits liefern ab und an Subunternehmer ihre Leistung
mangelhaft ab. Dann „sitzt der Unternehmer zwischen zwei
Stühlen“, der Auftraggeber rügt, der Subunternehmer bewegt
sich nicht. Deshalb geht es in diesem Seminar auch darum, wie
Mängelansprüche gegen Subunternehmer und Baustoff händler
richtig geltend gemacht werden.

INDIVIDUELLE INHOUSE-SEMINARE
Alle Themen zum Baurecht können auch in Inhouse-Seminaren
vermittelt werden. Die konkreten Inhalte können individuell
nach dem Bedarf des Unternehmens zusammengestellt werden.

anfrage