NACHTRÄGE AM BAU
Vergütungsvereinbarung und –entwicklung, Bauzeit, Vertragsstrafe,
Behinderungen, Abschlags- und Schlussrechnung, Verzug
Nachträge bieten oftmals Chancen, das Ergebnis eines Bauauftrages
zu verbessern. Wenn aber die rechtlichen und betriebswirtschaftlichen
Grundlagen nicht bei Zeit korrekt vorbereitet
wurden, ist die Geltendmachung des Nachtrags – ob gerichtlich
oder außergerichtlich – zum Scheitern verurteilt. Gerade das
Nachtragsrecht ist mit seinen vielen Verästelungen durchaus
schwierig und bei vielen Baubeteiligten nicht immer bekannt.
Ziel des Seminars ist es deshalb, die Grundlagen zu erläutern
und für den betrieblichen Alltag nutzbar zu machen.
KAUFRECHT / BAURECHT 2018
Die wesentlichen Regelungen aus dem Gesetz zur Reform des
Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung.
Für Verträge, die nach dem 31.12.2017 abgeschlossen werden,
gelten neue Regelungen zum Kauf- und Baurecht. Hierzu drei
Beispiele: Im Kaufrecht wurde die Mängelhaftung des Bau materiallieferanten
neu geregelt. Verkäufer von Baumaterial haften nun
auch für Aus- und Einbaukosten, wenn das Material mangelhaft
war. Im Baurecht wurde das Recht des Bauherrn eingeführt, vom
Unternehmer die Ausführung von Nachträgen zu erzwingen. Die
Vergütung hierfür berechnet sich nach einem neuen System. Im
Fall einer verweigerten Abnahme kann der Unternehmer eine